Sollten nicht alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden können, so sieht die Reihung wie folgt aus:
- Kinder, die die Kinderbetreuungseinrichtung bereits besuchen
- Kinder mit Hauptwohnsitz in Fritzens
- Kinder, deren Eltern nachweislich berufstätig sind
- Kinder, deren Eltern nachweislich arbeitssuchend sind, oder sich in Ausbildung befinden
- Kinder, die nach ihrem Alter dem Kindergarteneintritt am nächsten stehen
- Kinder, deren Geschwisterkind die Kinderbetreuungseinrichtung bereits besucht
Dies richtet sich nach den Kriterien des Tiroler Kinderbetreuungsgesetzes und des Trägers.