Erschliessungsbeitrag

Die Höhe des Erschließungsbeitragssatzes wurde mit Beschluss des Gemeinderats vom 10.08.2023 (Verordnung in Kraft tretend mit 01.01.2024) einheitlich für das Gemeindegebiet mit 2,30 % festgesetzt. 

2,30 % des von der Tiroler Landesregierung für die Gemeinde Fritzens festgelegten Erschließungskostenfaktors (= € 255,00) ergeben einen Erschließungsbeitragssatz von€ 5,87€. 

Der Erschließungsbeitrag errechnet sich bei Neubauten wie folgt: 

  • Bauplatzanteil: Fläche des Bauplatzes x € 5,87 x 1,50 
  • Baumassenanteil: Baumasse des Gebäudes x € 5,87 x 0,70 

Bei der Bauplatzfläche handelt es sich nicht um die überbaute Fläche, sondern um die Grundstücksgröße der Parzelle. 

Bei Zubauten wird nur der Baumassenanteil des Zubaus vorgeschrieben. 

Der Bauplatzanteil entfällt, wenn für den ganzen Bauplatz schon beim damaligen Erstbau der Beitrag bezahlt wurde. Falls der Bauplatzanteil noch nie bezahlt wurde und ein Zubau errichtet wird, wird der Bauplatzanteil nach einem Schlüssel berechnet.